Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassungen zum Entwurf einer Änderung der TA Lärm

Angegeben von:
BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. (R000656) am 27.06.2024

Beschreibung:
- Anpassung der Experimentierklausel und Herabsenkung der Hürden für Gemeinden. - Einführung eines Bestandschutzes für existierende Clubs. - Neubeurteilung von Lärm: Berücksichtigung alternativer Messepunkte und Verfahren gemäß Kulturschallverordnung des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm). - Konkretisierung des Ausgleichs zwischen Anwohner:innenschaft und Kulturorten

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260274 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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