Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Anhebung der Freibetragsgrenze nach § 50a EStG

Angegeben von:
BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. (R000656) am 27.06.2024

Beschreibung:
Anhebung der Freibetragsgrenze auf 500 EUR.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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