Regelungsvorhaben

Mobilitätsdatengesetz

Angegeben von:
VTG GmbH (R002918) am 27.06.2024

Beschreibung:
VTG vertritt gegenüber der Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes nicht dazu führen darf, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, unattraktiv werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

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