Regelungsvorhaben
Mobilitätsdatengesetz
Angegeben von:
VTG GmbH (R002918)
am
27.06.2024
Beschreibung:
VTG vertritt gegenüber der Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes nicht dazu führen darf, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, unattraktiv werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]