Regelungsvorhaben

Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes für einen besseren Fledermausschutz an Windenergieanlagen

Angegeben von:
Naturstiftung David (R003006) am 27.06.2024

Beschreibung:
Der Schutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) muss sich an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und bei Planung und Betrieb einer WEA angemessen berücksichtigt werden. Ein wesentliches Instrument ist die temporäre Abschaltung, die mittels Software ProBat besonders wirksam und effektiv gesteuert werden kann. Zumutbarkeitsschwellen sollen sich an naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fakten orientieren. Entsprechende Vorgaben zur temporären Abschaltung und zum Einsatz der Software ProBat sollen entweder im Bundesnaturschutzgesetz oder in entsprechenden Verordnungen oder Erlassen bundesweit einheitlich eingeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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