Regelungsvorhaben
Suizidbeihilfe
Angegeben von:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband (R003043)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht betont, dass dem Gesetzgeber in Bezug auf die organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offensteht, etwa gesetzlich festgeschriebene Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte und Verbote besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe. Neben solchen Maßnahmen zur Ein-dämmung organisierter Suizidhilfe sollten alle Möglichkeiten zur Suizidprävention ausgeschöpft werden. Ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch darf nicht ohne therapeutische Intervention erfüllt werden.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]