Regelungsvorhaben
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband (R003043)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9651 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]