Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Strompreiskompensation bis mindestens 2030
Angegeben von:
thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828)
am
27.06.2024
Beschreibung:
RL für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) BMWK ;EU-Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (2020/C 317/04)
Die SPK zum Ausgleich der im Strompreis enthaltenen CO2-Mehrkosten ist eine sehr wichtige Regelung zum CL-Schutz. Voraussetzung ist, dass sie national unabhängig von der Haushaltslage verlässlich fortgeführt wird, keine weitere Abschmelzung stattfindet und sie auf europäischer Ebene über 2030 hinaus verlängert wir
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]