Regelungsvorhaben
CBAM
Angegeben von:
thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Vom CBAM werden nur sehr wenige weiterverarbeitete Produkte erfasst. Eine begrenzte Ausweitung des Anwendungsbereichs durch die EU-Kommission ist vorgesehen, insbesondere um leichte Umgehung durch Weiterverarbeitung von CBAM-pflichtigen Produkten zu verhindern. Dies ist zur Zeit inbesondere für nachgelagerte Produkte bei nicht-kornorientiertem Elektroband deutlich erkennbar, die für die Energie- und Mobilitätswende unverzichtbar sind. CBAM sollte daher auf unmittelbar nachgelagerte stahlintensive Weiterverarbeitung (insb. Stanzprodukte) bereits vor dem Inkrafttreten 2026 ausgeweitet werden. ZUdem sollte die „Entwicklung einer Exportlösung“ in Arbeitsprogramm der EU-KOM aufgenommen werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.02.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-