Regelungsvorhaben

EU Kleinanlegerstrategie

Angegeben von:
Generali Deutschland AG (R001601) am 27.06.2024

Beschreibung:
Kein allgemeines oder partielles Provisionsverbot, stattdessen Koexistenz von Honorar- und Provisionsberatung, damit für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin eine qualitativ hochwertige Beratung angeboten werden kann. Im Sinne des Bürokratieabbaus auf EU-Ebene fordern wir weitere Anstrengungen zur Vereinfachung der Entwürfe der Kleinanlegerstrategie, damit u.a. der administrative Aufwand geringgehalten werden kann. Wesentliche Regelungen der Kleinanlegerstrategie sollen auf Level 1 Ebene als EU-Rechtsakt erfolgen (keine Ermächtigung für Level 2).

Betroffene Interessenbereiche (2)

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