Regelungsvorhaben
Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Referentenentwurf vom 30.04.2024)
Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Der BDE begrüßt die Einbeziehung der Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung in den Anwendungsbereich der Verordnung, allerdings ist aus BDE-Sicht die Verpflichtung von Betreibern energetischer Verwertungsanlagen, stichprobenartige Kontrollen zur Vorbehandlungsfähigkeit der angelieferten Abfälle durchzuführen, abzulehnen. Darüber hinaus fordert der BDE u.a.: keine Streichung der bisherigen Regelung zur 90 Prozent Getrenntsammlungsquote; praxisnähere Ausgestaltung der Regulatorik zur Kennzeichnung von Abfallbehältern am Sammlungsort; Anpassung der optionalen Kontrolle durch Sachverständige; Anpassung der Pflicht der Ausstattung der Anlagen mit Nahinfrarot-Geräten; Anpassung der Regulatorik zur Entsorgung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang)
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
-
SG2406260016 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 11.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-