Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Referentenentwurf vom 30.04.2024)

Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729) am 26.06.2024

Beschreibung:
Der BDE begrüßt die Einbeziehung der Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung in den Anwendungsbereich der Verordnung, allerdings ist aus BDE-Sicht die Verpflichtung von Betreibern energetischer Verwertungsanlagen, stichprobenartige Kontrollen zur Vorbehandlungsfähigkeit der angelieferten Abfälle durchzuführen, abzulehnen. Darüber hinaus fordert der BDE u.a.: keine Streichung der bisherigen Regelung zur 90 Prozent Getrenntsammlungsquote; praxisnähere Ausgestaltung der Regulatorik zur Kennzeichnung von Abfallbehältern am Sammlungsort; Anpassung der optionalen Kontrolle durch Sachverständige; Anpassung der Pflicht der Ausstattung der Anlagen mit Nahinfrarot-Geräten; Anpassung der Regulatorik zur Entsorgung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260016 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 11.06.2024 an:

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