Regelungsvorhaben
Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Referentenentwurf vom 30.04.2024)
Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Der BDE begrüßt die Einbeziehung der Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung in den Anwendungsbereich der Verordnung, allerdings ist aus BDE-Sicht die Verpflichtung von Betreibern energetischer Verwertungsanlagen, stichprobenartige Kontrollen zur Vorbehandlungsfähigkeit der angelieferten Abfälle durchzuführen, abzulehnen. Darüber hinaus fordert der BDE u.a.: keine Streichung der bisherigen Regelung zur 90 Prozent Getrenntsammlungsquote; praxisnähere Ausgestaltung der Regulatorik zur Kennzeichnung von Abfallbehältern am Sammlungsort; Anpassung der optionalen Kontrolle durch Sachverständige; Anpassung der Pflicht der Ausstattung der Anlagen mit Nahinfrarot-Geräten; Anpassung der Regulatorik zur Entsorgung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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SG2406260016 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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