Regelungsvorhaben

ADS-C EPP Verpflichtung beibehalten

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Verpflichtung zur Nutzung der Flugroutentechnologie ADS-C EPP europaweit verpflichtend bleibt.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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