Regelungsvorhaben
EU-Verordnung 1069/2009 überarbeiten
Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die EU-Verordnung (1069/2009) dahingehend überarbeitet wird, dass Abfälle auf internationalen Flügen, die tierische (Neben-)Produkte enthalten, nicht verbrannt oder deponiert werden müssen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]