Regelungsvorhaben

EU-Verordnung 1069/2009 überarbeiten

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die EU-Verordnung (1069/2009) dahingehend überarbeitet wird, dass Abfälle auf internationalen Flügen, die tierische (Neben-)Produkte enthalten, nicht verbrannt oder deponiert werden müssen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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