Regelungsvorhaben
Mobilitätsdatengesetzes: Verhältnismäßige Datenbereitstellung bei Schutz sensibler und wettbewerbsrelevanter Daten
Angegeben von:
LimeBike Germany GmbH (R001399)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das Mobilitätsdatengesetz soll den Austausch und die Nutzung von Mobilitätsdaten verbessern und standardisieren. Es soll eine rechtliche Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung von Daten der verschiedenen Akteure im Mobilitätssektor (z.B. ÖPNV, Car- und Zweiradsharinganbieter) schaffen.
Ziel der Einflussnahme ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten. Die Regelungen sollen Datenbereitstellung für nahtlose und multimodale Mobilität ermöglichen, zugleich aber sensible Einzel- sowie wettbewerbsrelevante Verfügbarkeits- und Flottendaten schützen. Datenbereitstellungspflichten sollen mit europäischen Vorgaben abgestimmt, verhältnismäßig ausgestaltet und an realistisch erfüllbare Datenqualitätsstandards geknüpft sein.
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]