Regelungsvorhaben
Referentenentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (R000283)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das CSRD-Umsetzungsgesetz wird mit vorliegendem Referentenentwurf die Zahl der von Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten betroffenen Unternehmen deutlich erhöhen, darüber hinaus rechnet die BVE mit der Weitergabe von Informationspflichten in die Lieferkette. Der überwiegend mittelständisch geprägten Ernährungsindustrie ist daher an einer unbürokratischen, praxistauglichen und verhältnismäßigen Umsetzung der CSRD gelegen. Der Aufwand zur Einhaltung der Vorgaben darf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht unangemessen einschränken. Alle künftigen Berichtsstandards sollten deshalb angemessen zum Regelungszweck und zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2406200193 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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