Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR)

Angegeben von:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (R000283) am 26.06.2024

Beschreibung:
Umsetzung der Verordnung zur Bereitstellung von Agrarrohstoffe, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, u.a. Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie deren Import und Export. Sie trat im Juni 2023 in Kraft und verbietet den Handel mit Erzeugnissen aus Flächen, die nach 2020 entwaldet wurden. Staatliche Kooperationen mit Drittstaaten sind bisher unzureichend geklärt und Informationen zur Vorbereitung der Unternehmen nicht veröffentlicht, insbes. die technischen und administrativen Probleme beim EU-IT-System. Der geplante -Start am 20.12.22024 erfordert enorme Anstrengungen der Wirtschaft, darunter die Umstellung von Warenwirtschaftssystemen, Schulungen von Mitarbeitern und die Einbindung von internationalen Lieferketten in eine lückenlose Rückverfolgbarkeit.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.10.2024 Federführendes Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190110 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.04.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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