Regelungsvorhaben

Anpassung der TKMindestversorgungsverordnung (TKMV)

Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346) am 26.06.2024

Beschreibung:
Änderung der Leistungsparameter (insbesondere zur Download- und Uploadbandbreite und zur Latenz) im Rahmen der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten - TKMindestversorgungsverordnung. Verhinderung von Anpassungen, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen und die den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland gefährden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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