Regelungsvorhaben
Anpassung der TKMindestversorgungsverordnung (TKMV)
Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Änderung der Leistungsparameter (insbesondere zur Download- und Uploadbandbreite und zur Latenz) im Rahmen der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten - TKMindestversorgungsverordnung. Verhinderung von Anpassungen, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen und die den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland gefährden.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]