Regelungsvorhaben

Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU

Angegeben von:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (R002755) am 26.06.2024

Beschreibung:
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406240263 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.04.2024 an:

  2. SG2410240023 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.10.2024 an:

      • Bundesregierung

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