Regelungsvorhaben
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Angegeben von:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (R002755)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Integration [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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