Regelungsvorhaben
EUCSDDD und deren Umsetzung in deutsches Recht
Angegeben von:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (R002755)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Ziel war in einem ersten Schritt die umfassende Berücksichtigung von Kinderrechten in der neuen EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD), wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Nach deren finalen Verabschiedung auf EU-Ebene (Ende Mai 2024), geht es nun in einem zweiten Schritt um die Umsetzung dieser EU-Gesetzgebung in Deutschland gehen. Hierbei ist es aus kinderrechtlicher Sicht wichtig, dass die kinderrechtlichen Aspekte der EUCSDDD auch im deutschen Umsetzungsgesetz stark bleiben und bereits bestehende Regelungen im Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSGs) zugunsten der Kinderrechte in der Umsetzung der EUCSDDD nicht abschwächt werden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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