Regelungsvorhaben

Aufrechterhaltung des IT-Sicherheitsniveaus durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz

Angegeben von:
TÜV NORD AG (R003042) am 26.06.2024

Beschreibung:
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. TÜV NORD sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

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