Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Nationale Umsetzung Industrieunterquote RED III

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 26.06.2024

Beschreibung:
Mit der zweiten Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) wurden die energiepolitischen Ziele des „Fit für 55“-Pakets aufgegriffen. Die RED III erhöht das Gesamtziel der EU für erneuerbare Energien auf einen Anteil von 42,5 % am Endenergieverbrauch bis 2030. Für die Industrie schafft die RED III erstmals eine eigene Zielvorgabe. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Anteil von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs am gesamten Wasserstoffverbrauch der Industrie mindestens 42 % bis 2030 und 60 % bis 2035 beträgt. Der BDI setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der Industrieunterquote u.a. für eine rechtliche Zielverankerung auf Ebene der Mitgliedsstaaten sowie eine möglichst flexible Anwendung der Ausnahmetatbestände ein.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406220023 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.04.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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