Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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EU-Richtlinie über kombinierten Verkehr

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 26.06.2024

Beschreibung:
Der große Mehrwert einer novellierten RL könnte in einem höheren Grad an Harmonisierung bestehen. DIe Vorschriften sollten (1) klarer und weniger interpretationsfähig gefasst sein und (2) grundsätzlich weniger Spielräume für die Mitgliedstaaten für nationale Sonderwege lassen. Dies gilt zum Beispiel in Bezug (a) auf die der Kabotagefreiheit, (b) auf die Definition, was ein „nächstgelegenes Terminal“ ist, (c) ob Leercontainerfahren zum KV gehören, (d) die Ausnahme des KV von Sonntagsfahrverboten. Allerdings darf ein Mehr an Harmonisierung nicht zum Preis weniger ambitionierter Vorschriften erkauft werden, was die Privilegien bzw. die Attraktivität des KV betrifft.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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