Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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EU-Führerscheinrichtlinie

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 26.06.2024

Beschreibung:
Der BDI fordert die Aufhebung des nationalen Wohnortprinzips, sodass die jeweilige Qualifikation unabhängig vom Wohnsitz in jedem EU-Mitgliedsland abgelegt werden kann und universelle Gültigkeit erlangt. Darüber hinaus sind Grundqualifikationen aus Drittstaaten, die den europäischen Standards entsprechen, schneller anzuerkennen. Inhaber von Führerscheinen aus EU-Drittstaaten sollten ihre Fahrerlaubnis deutlich einfacher umschreiben lassen können. Ein Wiederholen der Fahrprüfung sollte vermieden werden. Die durch die EU-Führerscheinrichtlinie bestehende Möglichkeit einer prüfungsfreien Umschreibung eines Führerscheins erlauben. Prüfungen in mehreren Sprachen erlauben: Stand heute können Führerscheinprüfungen in vielen Mitgliedsstaaten nur in der Amtssprache durchgeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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