Regelungsvorhaben
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]