Regelungsvorhaben
Keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Es geht um die Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und um die Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland in andere Staaten außerhalb der Europäischen Union. Es soll vermieden werden, dass das Nicht- Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention, Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und Rechte aus Sekundärrecht der Europäischen Union verletzt werden.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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