Regelungsvorhaben

Vorschläge für Erleichterungen bei Gemeinsamen Grundsätzen über Anfragen zur Ermittlung der Elterneigenschaft und der Kinderanzahl "

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.06.2024

Beschreibung:
In Zusammenhang mit der Regelung des § 55 Absatz 3c SGB XI, mit dem ein digitales Anfrageverfahren zwischen den beitragsabführenden Stellen, Pflegekassen und Zahlstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als antwortende Instanz geschaffen werden soll, regt die aba zwei Änderungen an: Abfragen kurz vor dem Beginn des Versorgungsbezugs müssen möglich sein. Der im Entwurf vorgesehene Zusatz „nicht in einem Zeitraum in der Zukunft“ soll gestrichen werden. Außerdem sollte besser klargestellt werden, dass ohne gegenteilige Indizien beitragsabführende Zahlstellen nicht nur den Angaben des BZSt, sondern auch aus ihren verwaltungstechnischen Systemen vertrauen dürfen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Genehmigungsverfahren - Gemeinsame Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a Abs. 8 SGB XI und das Arbeitgebermeldeverfahren nach § 28a Abs. 13 SGB IV Datum des Referentenentwurfs: 23.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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