Regelungsvorhaben
Verbesserung der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2406250105 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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