Regelungsvorhaben

Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge für einen Ausgleich von Frühverrentungsabschlägen eindämmen

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.06.2024

Beschreibung:
Die aba empfiehlt, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Zahlung von Beiträgen für einen Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB V), als eine besonders weitreichende Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzudämmen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern