Regelungsvorhaben
Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge für einen Ausgleich von Frühverrentungsabschlägen eindämmen
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die aba empfiehlt, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Zahlung von Beiträgen für einen Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB V), als eine besonders weitreichende Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzudämmen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]