Regelungsvorhaben
Standardrentenniveau nicht dauerhaft bei 48 Prozent stabilisieren
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Angesichts der prognostizierten Beitragssatzsteigerung um 2,7 Prozentpunkte sollte die geplante Abschwächung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255e SGB VI-E nicht erfolgen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente droht erheblich unter Legitimationsdruck geraten, und den Arbeitnehmern wird immer weniger Geld für die zweifellos notwendige kapitalgedeckte Vorsorge über die betriebliche und private Altersversorgung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die geplante Stärkung von betrieblicher und privater Vorsorge ist das kontraproduktiv.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]