Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz
Angegeben von:
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (R001397)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz
(§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]