Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Umstellung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell

Angegeben von:
Deutsches Verkehrsforum (R000084) am 25.06.2024

Beschreibung:
Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501220025 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 04.09.2024 an:

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