Regelungsvorhaben
Umstellung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell
Angegeben von:
Deutsches Verkehrsforum (R000084)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
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- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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