Regelungsvorhaben

Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 Tage!

Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798) am 25.06.2024

Beschreibung:
Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 bzw. 56 Tage hinaus gem. https://innn.it/mehrals28tage Änderung des § 34 SGB XI mit dem Ziel, das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten pflegebedürftiger Kinder über die bisherige Frist von 56 Tagen (bis 2026: 28 Tagen) hinaus weiterzuzahlen, wenn die notwendige Pflege im Krankenhaus weiterhin durch die Eltern übernommen wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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