Regelungsvorhaben
Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 Tage!
Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 bzw. 56 Tage hinaus gem. https://innn.it/mehrals28tage
Änderung des § 34 SGB XI mit dem Ziel, das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten pflegebedürftiger Kinder über die bisherige Frist von 56 Tagen (bis 2026: 28 Tagen) hinaus weiterzuzahlen, wenn die notwendige Pflege im Krankenhaus weiterhin durch die Eltern übernommen wird.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]