Regelungsvorhaben
Euro 7 - Implementierung des sekundären Rechtsaktes zu Bremsstaub (HDV). Ziel: klare, machbare und rechtsichere Umsetzung.
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7)
Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV):
- vollständig ist
- die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt
- klar beschrieben und rechtssicher ist
- technisch umsetzbar ist
- mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time)
- den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird
- Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren.
- bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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