Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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36. BImSchV: Forderung, gesetzlich maximalen Spielraum zur Anhebung der THG-Quote zu nutzen

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 25.06.2024

Beschreibung:
Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180133 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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