Regelungsvorhaben
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]