Regelungsvorhaben

Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 25.06.2024

Beschreibung:
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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