Regelungsvorhaben
Vermeidung einer Standortbenachteiligung durch Delegierten Rechtsakt zur VO (EU) 2023/1542
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2406180131 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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