Regelungsvorhaben

Vermeidung einer Standortbenachteiligung durch Delegierten Rechtsakt zur VO (EU) 2023/1542

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 25.06.2024

Beschreibung:
Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180131 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2024 an:

    • Versendet am 29.05.2024 an:

Nach oben blättern