Regelungsvorhaben
Einführung einer Pflicht zum Aufbau von Schnelladeinfrastruktur durch Tankstellenunternehmen
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang)
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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