Regelungsvorhaben
Klarstellungs- und Änderungsbedarf im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) (Vorgang)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]