Regelungsvorhaben
Keine Verschärfung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf Elektronische B2B-Rechnungen
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Im Rahmen der anstehenden Verständigung auf eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sollte gewährleistet werden, dass auch weiterhin zusätzliche strukturierte elektronische Rechnungsformate (v.a. EDIFACT VDA 4938 Global Invoice), die in der Praxis etabliert sind und sich bewährt haben, in der EU anerkannt werden und dauerhaft Verwendung finden können. Die Verschärfung der Anforderungen an eine eRechnung im europäischen Recht auch gegenüber dem europäischen Richtlinienvorschlag (COM (2022) 701 final (MwStSystRL-E) vom 8. Dezember 2022) ist aus Sicht des VDA nicht nachvollziehbar.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2406180120 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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