Regelungsvorhaben
Berücksichtigung der Risikosituation von Leasing-Forderungen im Refinanzierungsprozess nach der CRR-Novellierung
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Einordnung von Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 1. (a) CRR-Verordnung zur Abänderung von EU-Gesetzgebung Nr. 575/2013, demnach ein Risikogewicht von 40 %, unter den gleichen Voraussetzungen für langfristige Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 2. (b) CRR eine Risikogewichtung von 30 % Anwendung
Hinsichtlich der Angemessenheit der Basel-III-Risikokalibrierung der Parameter für Leasing-Risikopositionen Anwendung der in Art. 495c CRR vorgesehen Übergangsregelungen für Leasing-Engagements als Kreditrisikominderungstechnik (CRM) und Bewertung der Kalibrierung im Wege eines delegierten Rechtsakts nicht nur bei IRBA, sondern auch auf Standardansatz.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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