Regelungsvorhaben
Entfristung der Möglichkeit zur Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruch
Angegeben von:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) (R000658)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9720 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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