Regelungsvorhaben

Die Kirchensteuer soll nicht länger in voller Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden dürfen

Angegeben von:
Zentralrat der Konfessionsfreien (R002762) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ein, so dass die Kirchensteuer lediglich im Rahmen des Sonderausgabenpauschbetrags absetzbar ist.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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