Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen

Angegeben von:
Zentralrat der Konfessionsfreien (R002762) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für den Verfassungsauftrag von 1919 ein, nach dem die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollen (Art 138 WRV / Art. 140 GG). Unser Ziel ist es, die Ablösesumme im Interesse vor allem der konfessionsfreien Steuerzahler:innen tatsächlich nur auf die im o.g. Artikel erwähnten Staatsleistungen zu beschränken. Das Institut für Weltanschauungsrecht hat dafür eine Ablösesumme iHv. ca. 120 Mio. € errechnet. Wir wollen verhindern, dass die geplante Berechnung der Ablösesumme auf Basis der heute geleisteten jährlichen Zahlungen iHv. ca. 600 Mio. € stattfindet; so müssten die Ländern min. 11 Mrd. € zahlen. Zudem fordern wir Transparenz bei den Verhandlungen, da sowohl die Staatsleistungen als auch deren Ablösung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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