Regelungsvorhaben

Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Notfallversorgung

Angegeben von:
Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) (R000470) am 25.06.2024

Beschreibung:
Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur langfristigen Finanzierbarkeit des Systems zur Patientensteuerung soll zunächst eine Telemedizin/KI-gestützte Steuerung im Zuge der Patientensteuerung und nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (TSS) erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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