Regelungsvorhaben

Verbesserte Rahmenbedingung für Arzneimittelforschung und Studiendurchführung

Angegeben von:
Roche Pharma AG (R002169) am 25.06.2024

Beschreibung:
Musterverträge sollen verbindlich angewendet werden, eine Ethikkommission auf Bundesebene als zentrale Anlaufstelle , Preise für die Vergütung von klinischen Studien in Prüfzentren sollten festlegt werden, keine Genehmigung oder Anzeige beim BfS, sondern integrative Bewertung durch die EK, Änderung der Leitplanken, Abschaffung des Kombinationsrabatts. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Roche unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Medizinforschungsgesetz (MFG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Medizinforschungsgesetz (MFG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2412180096 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2503250045 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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