Regelungsvorhaben

Änderung des geplanten Apotheken-Reformgesetz - ApoRG

Angegeben von:
ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (R001160) am 25.06.2024

Beschreibung:
Durch den vorliegenden Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz - ApoRG ergeben sich folgende Änderungen die im Detail abzulehnen sind, oder geändert werden sollten: - In der In-Vitro-Labordiagnostik soll hierzu der § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert werden, dass durch Aufhebung des Arztvorbehaltes den Apotheken die Durchführung patientennaher Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus ermöglicht wird. Dies ist auch in Bezug zur nicht Gewährleistung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zum den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, sowie der Biostoffverordnung (BioStoffV) abzulehnen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Apotheken-Reformgesetz - ApoRG Datum des Referentenentwurfs: 12.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406250008 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.06.2024 an:

Nach oben blättern