Regelungsvorhaben
Makroprudenzielle Maßnahmen (Risikopuffer) betr. Wohnimmobilienmarkt
Angegeben von:
Verband der Sparda-Banken e.V. (R002821)
am
25.06.2024
Beschreibung:
In § 48u KWG stehen bereits zwei makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung, um auf Gefahrenlagen im Wohnimmobilienmarkt reagieren zu können; diese hat die BaFin im Jahr 2023 gezogen. Der Sparda-Verband ist auf der einen Seite der Auffassung, dass es die Nutzung dieser Instrumente angesichts der Marktlage nicht (mehr) braucht; die darüber hinaus geplanten zusätzlichen makroprudenziellen Instrumente (DSTI und DTI) sind aus Sicht des Verbandes ebenfalls nicht notwendig und eine Implementierung daher nicht angezeigt.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
SG2406200186 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-