Regelungsvorhaben

Makroprudenzielle Maßnahmen (Risikopuffer) betr. Wohnimmobilienmarkt

Angegeben von:
Verband der Sparda-Banken e.V. (R002821) am 25.06.2024

Beschreibung:
In § 48u KWG stehen bereits zwei makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung, um auf Gefahrenlagen im Wohnimmobilienmarkt reagieren zu können; diese hat die BaFin im Jahr 2023 gezogen. Der Sparda-Verband ist auf der einen Seite der Auffassung, dass es die Nutzung dieser Instrumente angesichts der Marktlage nicht (mehr) braucht; die darüber hinaus geplanten zusätzlichen makroprudenziellen Instrumente (DSTI und DTI) sind aus Sicht des Verbandes ebenfalls nicht notwendig und eine Implementierung daher nicht angezeigt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406200186 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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