Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200186 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Makroprudenzieller Maßnahmen (Risikopuffer) betr. Wohnimmobilienmarkt

In § 48u KWG stehen bereits zwei makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung, um auf Gefahrenlagen im Wohnimmobilienmarkt reagieren zu können; diese hat die BaFin im Jahr 2023 gezogen. Der Sparda-Verband ist auf der einen Seite der Auffassung, dass es die Nutzung dieser Instrumente angesichts der Marktlage nicht (mehr) braucht; die darüber hinaus geplanten zusätzlichen makroprudenziellen Instrumente (DSTI und DTI) sind aus Sicht des Verbandes ebenfalls nicht notwendig und eine Implementierung daher nicht angezeigt.

Bereitgestellt von:
Verband der Sparda-Banken e.V. (R002821) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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