Regelungsvorhaben

Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren

Angegeben von:
Dr. Hans Bernhard Beus (R001078) am 24.06.2024

Beschreibung:
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die Vorzüge dieser Regelung sollte sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digitalen gestützten Steuererhebung zwischen des Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Unterstützung der EUTOP durch Gespräche mit der Bundesregierung/Bundesministerien zur Erläuterung der Beurteilung/ Änderungsbedarf aus Sicht der Organisationen, die EUTOP beauftragt haben.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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